Energetische Sanierung
6 wertvolle Tipps von Innenausbau Friedrichsthal GmbH aus Sulzbach rund um die energetische Sanierung
Die energetische Sanierung von Altbauten bietet ein enormes Potential zur Energieeinsparung und stellt eine wichtige Aufgabe im Kampf gegen die Klimaerwärmung dar. Denn eine wirksame Reduzierung der CO2-Emissionen lässt sich nur durch die Senkung des Heizenergieverbrauchs von Bestandsgebäuden erreichen.
1. Energetische Sanierung – was ist das überhaupt?
Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, wird die Gebäudehülle Ihres Bestandsgebäudes nach neuesten Standards gedämmt, so dass Sie im Winter Ihren Heizenergieverbrauch deutlich minimieren und den Hitzeschutz im Sommer deutlich erhöhen können. In Zeiten steigender Energiepreise und knapp werdender Ressourcen ein wichtiges Argument für die energetische Sanierung. Obendrein reduzieren Sie dadurch auch den CO2-Ausstoß und leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Klimaerwärmung.
2. Welche Maßnahmen zählen zu einer energetischen Sanierung?
Um Wärmeverluste zu vermeiden, muss in erster Linie die gesamte Gebäudehülle gedämmt werden. Dazu zählen:
- die Wärmedämmung des Daches bzw. die Dämmung der obersten Geschossdecke bei nicht ausgebautem / nicht genutztem Dachgeschoss
- die Wärmedämmung der Außenwände
- die Wärmedämmung der Kellerdecke
- der Einbau neuer, luftdichter Fenster und Außentüren
Darüber hinaus empfiehlt es sich, auf eine moderne Haustechnik zu setzen:
- Austausch der alten Heizungsanlage
- Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
- Montage einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung eigenen Stroms
Dämmung der Gebäudehülle
Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100.000 Euro.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Bereich Fördermittel – Energieeffizient Sanieren oder direkt bei der KfW.
3. Macht sich eine energetische Sanierung wirklich bezahlt?
Langfristig macht sich die Investition in eine energetische Sanierung auf jeden Fall bezahlt. Neben der Senkung Ihrer Heizkosten (bis zu 70 % je nach Zustand des Gebäudes) profitieren Sie von einer gesteigerten Wohnqualität und einem besseren Wiederverkaufswert Ihres Gebäudes.
4. Kann ich zu einer energetischen Sanierung verpflichtet werden?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Käufer von Bestandsgebäuden, die vor dem 01.02.2002 entstanden sind, innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sind:
- Austausch der alten Heizungsanlage
- Wärmedämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
5. Drei Schritte zur energetischen Sanierung
Erstellung eines Energieausweises
Wir empfehlen Ihnen zunächst einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen zu lassen, um energetische Schwachstellen aufzudecken.
Erstellung eines Sanierungskonzepts
In Step 2 sollten Sie sich von einem Fachmann eine detaillierte Energie-Analyse Ihres Gebäudes anfertigen lassen, um gezielte Sanierungsmaßnahmen passend zu den energetischen Schwachstellen festzulegen. Zu beachten ist, dass die Maßnahmen die Vorgaben des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen müssen!
Angebot einholen und Finanzierung prüfen
Lassen Sie sich vom Handwerksunternehmen Ihrer Wahl ein Angebot erstellen und klären Sie die Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihrer Bank ab.
6. Werden energetische Sanierungen finanziell gefördert?
Ihr Engagement zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes unterstützt die KfW-Bank durch verschiedene Förderprogramme. Gefördert werden dabei zum Beispiel eine Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Fenster und Außentüren oder eine Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken.
Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100.000 Euro.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Bereich Fördermittel – Energieeffizient Sanieren oder direkt bei der KfW.